Altstadt Firmenlauf 2026
Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am „Altstadt Firmenlauf 2026“, der am Sonntag, den 05.07.2026, in Kulmbach im Rahmen des traditionellen „Altstadtfestes“ stattfindet und in diesem Jahr von der dc AG in Zusammenarbeit mit dem Kulmbacher Tourismus (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) organisiert wird. Sie regeln im Folgenden das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Läufer.
Teilnahmeberechtigung
Der Altstadt Firmenlauf 2026 ist eine Laufveranstaltung für Hobbyläufer-Teams, die sich in erster Linie an Unternehmen und deren Mitarbeiter aus Stadt und Landkreis Kulmbach richtet. Teilnahmeberechtigt sind daher alle Mitarbeiter von Unternehmen, die ihren Sitz in der Stadt Kulmbach oder im Landkreis Kulmbach haben. Gleiches gilt auch für Mitglieder von Organisationen aus dem Bereich „Wirtschaft“. Zusätzlich haben auch Lehrer aller Schulen aus Stadt und Landkreis Kulmbach die Möglichkeit am Altstadt Firmenlauf 2026 teilzunehmen.
Da die Anzahl der Team-Startplätze auf 25 begrenzt ist, besteht ein Team aus jeweils fünf Läufern. Jeder Läufer muss der angemeldeten Organisation zum Zeitpunkt der Anmeldung angehören. Pro teilnahmeberechtigter Organisation können maximal zwei Teams am Altstadt Firmenlauf 2026 teilnehmen. Läufer, die in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, bedürfen zur Teilnahme der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme am Altstadt Firmenlauf 2026 ist ausschließlich online unter www.altstadt-firmenlauf.de möglich. Anmeldeschluss ist Freitag, 26.06.2026, 12 Uhr. Für jedes Team erfolgt die Anmeldung einheitlich. Jedes Team hat einen Team-Ansprechpartner zu benennen. Im Rahmen der Anmeldung sind zudem die Namen aller fünf teilnehmenden Läufer anzugeben. Der Team-Ansprechpartner erhält nach der Anmeldung weitere Informationen des Veranstalters zum Ablauf des Altstadt Firmenlaufs 2026 und steht dem Veranstalter bei etwaigen Rückfragen zur Verfügung. Derjenige, der die Sammelanmeldung durchführt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die durch ihn angemeldeten Läufer mit der Anmeldung sowie der Teilnahme am Altstadt Firmenlauf 2026 nach diesen Teilnahmebedingungen einverstanden und die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Vergabe der 30 Team-Startplätze erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Nach erfolgreicher Anmeldung zum Altstadt Firmenlauf 2026 erhält der Team-Ansprechpartner eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Für den Fall, dass bereits alle Team-Startplätze vergeben worden sind, erscheint nach Absendung der Anmeldung ein Hinweis, dass das angemeldete Team auf der Warteliste platziert wurde und dieses bei frei werdenden Team-Startplätzen ggf. nachrücken kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, angemeldete Teams bzw. angemeldete Läufer nachträglich von der Teilnahme am Altstadt Firmenlauf 2026 auszuschließen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben oder andere sachliche Gründe für einen nachträglichen Ausschluss vorliegen (z.B. bei bewusst falschen Angaben im Rahmen der Anmeldung).
Die Anmeldung bzw. die Teilnahme am Altstadt Firmenlauf 2026 ist kostenlos.
Ablauf & Streckenverlauf
Der Altstadt Firmenlauf 2026 besteht aus einem Vorlauf und einem Finallauf. Beide Läufe sind als Staffelläufe ausgestaltet und werden durch Zeitmessung gewertet. Jedes Team hat für einen eigenen Staffelstab zu sorgen. Im Rahmen der Siegerehrung zum Altstadt Firmenlauf 2026 werden die drei schnellsten Teams des Finallaufs sowie das Team mit dem originellsten Teamoutfit prämiert.
Ab 14:00 Uhr findet die Registrierung sowie die Ausgabe der Startnummern für die angemeldeten Teams bzw. Läufer am Info-Stand des Veranstalters im Start-/Zielbereich statt. Jedes Team erhält außerdem ein kleines Care-Paket.
Der Vorlauf findet um 15:00 Uhr statt. An dem Vorlauf nehmen alle angemeldeten Teams teil. Die zehn schnellsten Teams aus dem Vorlauf qualifizieren sich für den Finallauf. Der Finallauf findet um 15:45 Uhr statt. An dem Finallauf nehmen die zehn schnellsten Teams aus dem Vorlauf teil. Im Anschluss an den Finallauf findet gegen 16:30 Uhr die Siegerehrung auf der Marktplatz-Bühne statt.
Der Streckenverlauf für Vor- und Finallauf ist identisch: Der Start-/Ziel-Bereich befindet sich auf dem Marktplatz Kulmbach. Nach einer Runde durch den Grünzug geht es wieder zurück zur Stadthalle und zum Marktplatz. Die Laufstrecke je Läufer und Lauf beträgt ca. 1 km. Jeder Läufer pro Team hat eine Runde zu absolvieren.
Organisation & Sicherheit
Den organisatorischen Anweisungen des Veranstalters bzw. des von ihm eingesetzten Personals vor Ort hat jeder Läufer Folge zu leisten. Die ausgeteilten Startnummern sind von jedem Läufer deutlich erkennbar zu tragen. Das Mitführen von Sportgeräten (z.B. Nordic-Walking-Stöcke) und sonstigen Gegenständen, die zu Behinderungen von Läufern oder Zuschauern führen können (z.B. Kinderwägen), ist den Läufern auf der Strecke nicht gestattet. Das Begleiten von Läufern auf der Strecke durch Dritte ist ebenfalls nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, betroffene Läufer bei Zuwiderhandlungen vom Altstadt Firmenlauf 2026 auszuschließen.
Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, den Ablauf des Altstadt Firmenlaufs 2026 zu ändern und den Altstadt Firmenlauf 2026 abzubrechen bzw. abzusagen, wenn dies im Falle von höherer Gewalt (z.B. Unwetter) oder einer behördlichen Anordnung sowie aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Etwaige organisatorische Maßnahmen werden, soweit möglich, den Team-Ansprechpartnern vorab, spätestens jedoch den Läufern vor Ort und vor Beginn des Altstadt Firmenlaufs 2026 durch den Veranstalter bekanntgegeben.
Haftung
Ansprüche des Läufers auf Schadensersatz gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Läufers im Zusammenhang mit der Teilnahme am Altstadt Firmenlauf 2026. Es obliegt dem Läufer, seinen Gesundheitszustand vor der Teilnahme insbesondere unter Beachtung der Anforderungen des Altstadt Firmenlaufs 2026 selbst zu überprüfen. Auch für Verletzungen, die durch andere Läufer oder Dritte (z.B. Zuschauer) verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Läufers bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wenn der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Läufer regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Läufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Datenschutz
Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Altstadt Firmenlaufs 2026 vom Veranstalter erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies umfasst insbesondere auch die im Rahmen der Anmeldung angegebenen Namen aller fünf teilnehmenden Läufer pro Team. Der Läufer ist insbesondere damit einverstanden, dass sein Vor- und Nachname im Rahmen der Siegerehrung genannt werden kann. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Veranstalters verwiesen.Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Altstadt Firmenlauf 2026 erstellten Foto- und Filmaufnahmen, auf denen Läufer zu erkennen sind, können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung zur Berichterstattung über den Altstadt Firmenlauf 2026 genutzt und veröffentlicht werden.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.